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30. Juli 2010
 

aspekte

 
User im Dunkeln beim Besuch einer Kinderpornoseite. Quelle: ZDF
Mit dem Gesetz soll der Besuch von Kinderpornoseiten verhindert werden.

Recht

Kampf gegen Kinderpornografie

Was nützen Sperren von Kinderpornoseiten?

Am 1.8. sollte eigentlich ein Gesetz in Kraft treten, das die Bundesregierung mit einer großen Kampagne angekündigt und durchgesetzt hat. Ein Gesetz, das laut Familienministerin Ursula von der Leyen, Kinderpornografie im Internet bekämpfen soll. Das klingt erstmal nach einem sinnvollen Vorhaben.

 
 
 
 

Grausame Bilder - Kinderpornografie im World Wide Web. Ein Thema, das alle berührt. Dagegen hält die Bundesfamilienministerin seit Monaten medienwirksam ein Stoppschild in die Kameras. Sie sagt: "Wir wollen nicht länger tolerieren, dass die Vergewaltigung von Kindern massenhaft im Internet in Deutschland abrufbar ist und deshalb die Sperrung dieser Seiten einleiten." Stoppschilder sollen künftig entsprechende Seiten verdecken" - ist das die Lösung?

 

Bloße Symbolpolitik?

Christian Bahls, ein Missbrauchsopfer, meint: "Was hier passiert ist eine Symbolpolitik und für die Symbolpolitik werden eben Missbrauchsbetroffene ein zweites Mal missbraucht - nämlich als Gallionsfigur im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und das ist eigentlich eine ziemlich schlimme Sache."

 

Christian Bahls ist selber als Kind missbraucht worden und hat einen Verein gegründet: "Missbrauchsopfer gegen Internetsperren". Er ist Teil einer Protestbewegung die sich in den letzten Monaten gegen das Gesetz formiert hat. Eine Internet-Petition dagegen fand 134.000 Unterzeichner. Alvar Freude, Arbeitskreis Internet Zensur meint: "Man muss hier auch ganz klar Frau von der Leyen den Vorwurf machen, dass sie alle Möglichkeiten effektiv gegen Kinderpornografie im Internet vorzugehen konterkariert, nur um sich ein bisschen Show zu veranstalten, ein bisschen Wahlkampfgetöse zu machen."

 

Rechtlich problematisch

Der Vorwurf: Seiten werden zwar gesperrt, aber das nütze nichts. Inhalte blieben ja weltweit im Netz. Nicht nur nutzlos so ein Gesetz, sondern sogar rechtlich problematisch, sagen Juristen.

 
Familienministerin Ursula von der Leyen. Quelle: dpa
dpa
Von der Leyen - Wahlkampfzweck und Symbolpolitik?

 

Der Medienrechtler Thomas Hoeren meint: "Wir haben ein Gesetz, das weit in die Grundrechte eingreift. Das Gesetz ist überhaupt nicht effizient, die Zugangssperren, die da gewünscht werden, kann man binnen drei bis vier Sekunden umgehen. Ein politischer Scherz bedingt durch den Wahlkampf."

 

Rechtlich zweifelhaft

Und nicht nur die Effizienz mangelt diesem Gesetz, sondern auch die verfassungsrechtliche Grundlage. Wolfgang Hoffmann-Riem, ehemaliger Bundesverfassungsrichter sagt: "Kinderpornografie ist schändlich und ich halte es für richtig, dass der Gesetzgeber dagegen vorgeht. Er muss sich aber an rechtstaatliche Grenzen halten. Hier hat der Bund ein Gesetz erlassen, für das er keine Gesetzgebungskompetenz hat.

 

Hier geht es um Gefahrenabwehr, konkret Straftatenverhütung einerseits und zum anderen um Einwirkungen auf die Inhalte von Medienangeboten. Beides sind Fragen für die die Länder zuständig sind. Wenn aber der Bund auch gar nicht die Gesetzgebungskompetenz hat, dann darf er nach dem Grundgesetz auch nicht das Bundeskriminalamt als Bundesoberbehörde zur Ausführung dieses Gesetzes einschalten, auch das ist nicht in Ordnung."

 

"Ganz woanders ansetzen"

 

Trotzdem sollen hier beim Bundeskriminalamt demnächst Polizeibeamte darüber entscheiden, welche Internetseiten mit dem Stoppschild verdeckt werden. In den Landeskriminalämtern ermitteln Fahnder gegen die Täter. Kinderpornografie wird vor allem über Handy, per Post und geschlossene Computernetzwerke verbreitet. Die wenigsten Straftäter nutzen für diesen Austausch offene Webseiten, die man sperren kann. Frank Federau vom Landeskriminalamt Hannover sagt:

 

"Die Sperrung von kinderpornographischen Seiten im WWW ist mit Sicherheit sinnvoll und auch ein Schritt in die richtige Richtung. Wir müssen aber auch deutlich sagen, dass viele Inhalte ganz anders getauscht werden und dort müsste man auch entsprechend nachbessern (...)

 

...Wir haben auf der einen Seite die Kinderpornografie, das ist ein Phänomen, das ja grundsätzlich mit dem Internet überhaupt nichts zu tun hat. Das Internet begünstigt nur den Austausch und man könnte natürlich möglicherweise ganz woanders ansetzen, nämlich bei der Bekämpfung der Kinderpornografie und nicht unbedingt beim Sperren der Seiten."

 
Internet-User. Quelle: ZDF
ZDF
Mit der moralischen Keule gegen Kinderpornografie

 

Wenn das Gesetz das Hauptproblem nicht löst, wozu dient es dann? Die Antwort des Familienministeriums verblüfft: "Natürlich ist auch dem Ministerium klar, dass Access Blocking nicht alle aufhält, vor allem nicht die Schwerpädophilen - aber es macht ausnahmslos deutlich: Kinderpornografie wird in unserem Land grundsätzlich geächtet." Hätte dafür nicht eine Plakatkampagne gereicht? Denn Kinderpornografie ist in unserem Land schon lange strafbar. Stattdessen erzeugt man eine unheilige Allianz zwischen Internetanbietern, den Providern, und dem Bundeskriminalamt.

 

Das Problem gerät aus dem Fokus

Viel Energie hat man in die PR für das Gesetz gesteckt - wenig in die Umsetzung. Beinahe hatte man übersehen, dass die EU noch zustimmen muss und das Gesetz darum gar nicht wie geplant in Kraft treten kann. Erst blind im Eifer des Vorwahlkampfes, dann verschlungen in bürokratischen Versäumnissen scheint das eigentliche Problem aus dem Fokus zu geraten. Christian Bahls meint: " Missbrauch passiert im realen Leben, der passiert nicht im Internet, da müssen Opfer und Täter an einem Ort sein. Auch wenn Frau von der Leyen jetzt versucht mit ihrer Web 2.0 Kampagne anderes zu suggerieren. Missbrauch passiert immer noch im realen Leben."